Stückaktie

Stückaktie
Stück|aktie,
 
unechte nennwertlose Aktie (im Gegensatz zur echten nennwertlosen oder Quotenaktie); wie Nennwertaktien verkörpern auch Stückaktien einen Anteil am Grundkapital der AG, ohne diesen jedoch auf der Aktie auszuweisen. Die Berechnung des (fiktiven) Nennwertes erfolgt, indem das Grundkapital durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien dividiert wird, sodass jede Aktie einen gleich großen Anteil am Grundkapital repräsentiert. Dabei darf der Mindestnennbetrag (gemeint § 8 Aktiengesetz früher 5 DM; jetzt 1 Euro) nicht unterschritten werden.
 
Die Stückaktie wurde in Deutschland erst mit der durch das Stückaktiengesetz bewirkten Änderung des Aktiengesetzen vom 1. 4. 1998 zugelassen. Hintergrund war die bis Ende 2001 vorzunehmende Umstellung der Aktien auf den Euro, verbunden mit dem Ziel, runde Euro-Nennwerte zu erhalten. Anstelle der Alternative, eine Kapitalveränderung vorzunehmen (z. B. Kapitalerhöhung aus Rücklagen), entschieden sich die börsennotierten AG überwiegend für die Umstellung auf Stückaktien und veranlassten bereits vorab (1998/99) entsprechende Satzungsänderungen.

Universal-Lexikon. 2012.

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